GGA Antennen AG
Radio- und TV Kabelnetzanlage in Degersheim

 
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Anschluss- und Dienstbarkeitsvertrag

 

Bevor ein Kabelnetz Anschluss an eine Liegenschaft erstellt werden kann muss ein Miet-, Anschluss- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen der GGA Antennen AG und dem Grundeigentümer der anzuschliessenden Liegenschaft/Wohnung erstellt werden.

Mit dem Abschluss eines Miet-, Anschluss- und Dienstbarkeitsvertrages anerkennt der Abonnent das vom Verwaltungsrat der GGA und vom Gemeinderat Degersheim genehmigte Reglement.
Der Eigentümer der Liegenschaft gewährt der GGA ANTENNEN AG ein kostenloses Durchleitungsrecht  sowie das Recht, das Grundstück für Service- und Instandstellungsarbeiten zu betreten, auch wenn die Leitung anderen Abonnenten dient. Sollten spätere Bauvorhaben auf der erwähnten Liegenschaft die Verlegung der Leitung erfordern, so gehen deren Kosten zu Lasten der GGA ANTENNEN AG.